FAQs Abwasser

Muss ich an die Kanalisation anschließen?

Im gesamten Gemeindegebiet von Telfs herrscht Anschlusspflicht, sofern sich Ihr Objekt innerhalb von 100 Meter zur nächstgelegenen Kanalisation (öffentlich oder privat) befindet.

Mein Objekt ist weiter als 100 Meter entfernt, kann ich trotzdem anschließen?

Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist möglich, wobei die Kosten für die Herstellung (abhängig von der Trennstelle) zu Lasten des Anschlusswerbers verrechnet werden.

Was ist die Trennstelle?

Als Trennstelle bezeichnet man die Trennung zwischen öffentlicher und privater Kanalisationsanlage. Die Trennstelle wird in der Kanalordnung definiert und befindet sich in Telfs in der Regel 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze, sofern das Objekt einen direkten Zugang zum öffentlichen Gut (Straße) besitzt. Im Falle, dass der Kanal über private Grundstücke verläuft, befindet sich die Trennstelle 1 Meter von der Rohrachse entfernt.

Was ist ein Blindanschluss?

Als Blindanschluss bezeichnet man einen Kanalanschluss, welcher nicht direkt in einen Schacht bei einem Hauptsammler mündet und mit einem Abzweiger mit dem Hauptkanal verbunden ist. Blindanschlüsse werden nur mehr in Ausnahmefällen verbaut, da eine Wartung dieser Kanäle unmöglich ist. Idealerweise befindet sich im Bereich der Trennstelle ein Putzschacht.

Dürfen Oberflächenwässer in den Kanal eingeleitet werden?

Grundsätzlich ist eine Einleitung in den Kanal unzulässig. Alle anfallenden Oberflächenwässer müssen auf eigenem Grund und Boden, schadlos gegenüber Dritten, zur Versickerung gebracht werden. In speziell ausgewiesenen Gebieten herrscht auf Grund der besonderen geologischen Situation Anschlusspflicht für Oberflächenwässer. In diesen Gebieten, welche in der Kanalordnung definiert sind, befindet sich ein Trennsystem und sämtliche Oberflächenwässer müssen in den dafür vorgesehenen Kanal eingeleitet werden.

Darf ich in den Kanal einleiten wenn eine Versickerung nicht möglich ist?

Sofern von einer befugten Person (Geologe, Hydrogeologe,..) nachgewiesen wurde, dass eine Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich ist, ist ein Antrag auf Einleitung von Oberflächenwasser bei der Gemeindewerke Telfs GmbH zu stellen. In der Regel sind alle technischen Möglichkeiten (großflächige Versickerung, Reduzierung der Flächen, Art der Versiegelung, ….) auszuschöpfen. Sollten die angeführten Maßnahmen nicht ausreichen und eine Restmenge verbleiben und zudem seitens eines befugten Unternehmens (Geotechniker, Geologe, oä.) bestätigt wird, dass eine 100%ige Versickerung von allen wirksamen Flächen ausgeschlossen wird, dann ist bei der Gemeindewerke Telfs GmbH ein Antrag auf Einleitung der Oberflächenwässer zu stellen. Dem Antrag sind ein Lageplan schlussendlich abflusswirksamen Flächen beizulegen. Der Antrag wird von der Gemeindewerke Telfs GmbH überprüft und einer Einleitung unter Auflagen zugestimmt oder abgelehnt.

Kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Seitens der Gemeindewerke Telfs GmbH wurde speziell zu diesem Thema eine leicht verständliche Informationsbroschüre erstellt. Diese kann unter Downloads heruntergeladen werden. Eine objekt- bzw. fallbezogene Beratung kann gerne, nach vorhergehender Terminvereinbarung, seitens der Gemeindewerke Telfs GmbH erfolgen.

Wie kann ich meinen Kanalanschluss reinigen?

Im Gebäudeinneren kann eine Reinigung durch einen Installationsbetrieb Ihres Vertrauens erfolgen. Für Anlagenteile (Kanal) außerhalb des Gebäudes bedarf es der Abstimmung mit der Gemeindewerke Telfs GmbH. Ein eigenmächtiges Öffnen sowie Einsteigen in Schachtbauwerke ist untersagt und unter Umständen sogar lebensgefährlich! Eine Reinigung kann somit ausschließlich durch die Gemeindewerke Telfs GmbH erfolgen.

Besteht eine Gefahr bei der Reinigung von Sickerschächten?

Auch wenn „nur“ sauberes Wasser (Niederschlagswasser) im Schacht bzw. der Versickerungsanlage versickert wird, besteht absolute Lebensgefahr! Durch eingespülte organische Bestandteile (Laub, Baumnadeln, Gras, etc.) und in weiterer Folge derer Zersetzung entstehen diverse Gase (z.B. CO2 Kohlenstoffdioxid – geruchlos, NH3 Ammoniak – faule Eier, P Phosphor – Streichholzspitze) Reinigung/Wartung/Kontrolle ausschließlich durch Profis

Reinigung von Ölabscheidern

Für die Reinigung von Ölabscheidern ist ein dafür konzessioniertes Entsorgungsunternehmen zu beauftragen.